Sprungziele
Inhalt

Ausbau Rotdornstraße

Aktuelles

Für die Ausführung der Bauarbeiten hat im Zuge des Vergabeverfahrens die Firma SAW, Schleswiger Asphaltsplitt-Werke GmbH & Co. KG, den Auftrag erhalten.

Der Baubeginn ist auf den 02.09.2024 terminiert. Die Maßnahme wird in zwei Bauabschnitte eingeteilt.

Der 1. Bauabschnitt ist der Bereich von der Hollerstraße bis hinter die Einmündung in den Rosenweg und der 2. Bauabschnitt erstreckt sich vom Ende des 1. Bauabschnittes bis hin zur Neuen Dorfstraße.

Der grobe Bauablauf für den 1. Bauabschnitt sieht wie folgt aus:

  • Herstellen der Hausanschlussleitungen (RW und SW) auf der Ostseite bis zum Rosenweg
  • Verlegen der Versorgungsleitungen auf der Ostseite bis zum Rosenweg inkl. evtl. erforderlicher Stiche der Rotdornstraße
  • Herstellen der Hausanschlussleitungen (RW und SW) auf der Westseite bis zum Rosenweg
  • Verlegen der Versorgungsleitungen auf der Westseite bis zum Rosenweg inkl. evtl. erforderlicher Stiche der Rotdornstraße
  • Herstellen der Oberflächen (Grundstücksgrenze bis Entwässerungsrinne) auf der Ostseite bis zum Rosenweg

Eine Fläche des Rosenweges ist für die Baustelleneinrichtung (Lagerfläche für Material und Baustellcontainer) vorgesehen.

Die Grundstücke im jeweiligen Bauabschnitt können während der Ausführungszeit mit dem Auto nicht erreicht werden. Für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst wird die Zufahrt natürlich gewährt. Die jeweils betroffenen Anwohner müssen in diesem Zeitraum außerhalb der Baustelle parken, da die Grundstücke nur fußläufig erreichbar sind.

Erwarten Sie während der Bauzeit Anlieferungen oder benötigen Sie Hilfe beim Transport von schweren Gegenständen, so ist der Schachtmeister der ausführenden Firma der verantwortliche Ansprechpartner.
Es wird vor Ort eine wöchentliche Baubesprechung geben. Wenn Sie Fragen haben, besteht die Möglichkeit, dass wir mit Ihnen im Anschluss der Besprechung einen Vor-Ort-Termin vereinbaren. Wir bitten Sie jedoch, uns Ihr Anliegen vorab per E-Mail an hofmann@buedelsdorf.de mitzuteilen. Die Arbeitszeiten legt die ausführende Tiefbaufirma fest. Diese Zeiten bewegen sich im Rahmen der gesetzlich festgelegten Möglichkeiten (werktags, von 7:00 – 16:45 Uhr, maximal 10 Stunden pro Tag).

Es wird darauf hingewiesen, dass Hecken und Anpflanzungen generell nicht über den Gehweg wachsen dürfen. Bitte überprüfen Sie, ob Ihre Hecke/Anpflanzungen auf den Gehweg ragen. Sollte dies der Fall sein, ist es zwingend erforderlich, dieses vor Einrichtung der Baustelle entsprechend zurückzuschneiden. Der Gehweg kann ansonsten nicht von Personen mit Kinderwagen/Rollator/Rollstuhl genutzt werden. Unabhängig von der Baumaßnahme sind Eigentümer/Anwohner grundsätzlich verpflichtet, das Lichtraumprofil auf Gehwegen und Straßen dauerhaft freizuhalten. Erfolgt ein erforderlicher Rückschnitt nicht durch die Anlieger, wird der Rückschnitt bauseits erfolgen müssen. Dies würde den Eigentümer/innen dann in Rechnung gestellt werden.

Die großräumige Umleitung für die Baumaßnahme können Sie nachfolgender Abbildung entnehmen.

Die Ankündigung zur Vollsperrung des 1. Bauabschnittes ist nachfolgend einsehbar:

Über den weiteren Bauablauf wird an dieser Stelle fortlaufend berichtet.

Informationsveranstaltung vom 23.04.2024

Am 23.04.2024 fand in der Aula der Heinrich-Heine-Schule eine erste Informationsveranstaltung für die Anwohnerinnen und Anwohner zur geplanten Ausbaumaßnahme statt.
Die Präsentation zur Informationsveranstaltung finden Sie anbei.


nach oben zurück