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Auf Antrag gewährt der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice eine Befreiung/Ermäßigung von der Rundfunkgebühr für

  • Blinde und Hörgeschädigte, sowie Behinderte, sofern der Schwerbehindertenausweis einen Sondervermerk „RF“ enthält
  • Empfänger von Alg II
  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsleistungen oder Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII und dem Bundesversorgungsgesetz sowie von Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz
  • Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen bei bestimmten Voraussetzungen
  •  Sonderfürsorgeberechtigten im Sinne des § 27 des Bundesversorgungsgesetzes u.a.m.

 

Der Antrag auf Befreiung ist von den berechtigten Personen oder den von Ihnen Bevollmächtigten selbst zu stellen.

Ein Antrag auf Ermäßigung/Befreiung kann im Internet bezogen werden unter: www.rundfunkbeitrag.de

Dem ausgefüllten und unterschrieben Antragsformular ist als Nachweis der Antragsberechtigung der Schwerbehindertenausweis oder der jeweilige Bewilligungsbescheid als beglaubigte Fotokopie beizufügen. Sofern Originale mitgeschickt werden, reicht der Norddeutsche Rundfunk diese selbstverständlich zurück.

 

Eine Beglaubigung des Schwerbehindertenausweises kann im Bürgerbüro der Stadt Büdelsdorf erfolgen.

 

Ansprechpartnerinnen:

Frau Keil

Fachbereich Gesellschaftliche Angelegenheiten
Sachgebiet III - Bürger- und Sozialbüro

Am Markt  1
24782 Büdelsdorf

 

Frau Büll

Fachbereich Gesellschaftliche Angelegenheiten
Sachgebiet III - Bürger- und Sozialbüro

Am Markt  1
24782 Büdelsdorf

Für die Beglaubigung der übrigen Nachweise der Antragsberechtigungen wenden Sie sich bitte an die Behörde, die den jeweiligen Bewilligungsbescheid erlassen hat.

Sollten Sie Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen von der Stadt Büdelsdorf erhalten, wenden Sie sich für die Beglaubigung des Bewilligungsbescheides bitte an Ihre

 

Ansprechpartnerin:

Frau Neumann

Fachbereich Gesellschaftliche Angelegenheiten
Sachgebiet III - Bürger- und Sozialbüro

Am Markt  1
24782 Büdelsdorf

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