Straßenbau
Informationen über beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen
Beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen
Wenn Straßen ausgebaut oder erneuert werden müssen, ist dies regelmäßig mit Unannehmlichkeiten für die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke verbunden. Neben der eingeschränkten Erreichbarkeit während der Bauphase sind vor allem die zu zahlenden Straßenbaubeiträge ein Ärgernis. Nach der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Südeisdorf sind für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen, Beiträge zu erheben. Zum beitragsfähigen Aufwand gehören u. a. auch die Kosten für die Straßenbeleuchtung.
Wichtigstes Merkmal des Beitrags ist das Prinzip der Gegenleistung. Des Weiteren ist der Begriff des Vorteils für das Beitragsrecht von zentraler Bedeutung. Durch den Beitrag wird der dem Beitragspflichtigen aus dieser Maßnahme erwachsende Vorteil (z. B. bessere Fahrbahn, Geh- und Radwege sowie bessere Ausleuchtung durch neue Lampen) abgegolten.
Erneuerung/Ausbau/Umbau
Die Erneuerung einer Straße erfolgt grundsätzlich dann, wenn eine Straße nicht mehr voll funktionsfähig ist. Dies ist der Fall, wenn sie abgenutzt, verschlissen und somit aufgebraucht ist. Hinweise hierfür sind insbesondere Risse im Asphalt, Schlaglöcher und Absackungen.
Eine beitragspflichtige Erneuerung einer Straße erfolgt in der Regel erst, wenn die übliche Nutzungsdauer von 20 bis 25 Jahren abgelaufen ist. Die zuletzt in Büdelsdorf erneuerten Straßen hatten bereits ein Alter von über 35 Jahren erreicht, was ein Beleg dafür ist, dass die laufende Unterhaltung nicht vernachlässigt wurde.
Die Begriffe "Ausbau" und "Umbau" bezeichnen Maßnahmen, mit denen bestehende funktionsfähige Straßen in ihrer Gestaltung oder Funktion verändert werden.
Instandhaltungsmaßnahmen
Von dem beitragspflichtigen Straßenbau sind die Instandhaltungsmaßnahmen zu unterscheiden. lnstandhaltungen erfolgen, wenn die Straße insgesamt noch erhalten werden kann und der Straßenunterbau intakt und tragfähig ist. Dann werden einzelne Stellen ausgebessert oder lediglich die obere Verschleißdecke erneuert. Für diese Maßnahmen werden keine Straßenbaubeiträge erhoben, sie gehen zu Lasten der Allgemeinheit.
Geplante Baumaßnahmen
ln den nächsten Jahren sind folgende beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen vorgesehen:
2022/2023 Rickerter Weg I, nördlich des Kreisverkehrs Kortenfohr / Kätnerweg
2023 Stichstraße Pommernweg 34 - 44
2024 Rotdornstraße
2025 Bruhnsche Koppel
Die genannten Jahreszahlen sind zunächst als grobe Planung anzusehen. Die tatsächliche Umsetzung kann davon abweichen, wenn zwingende Notwendigkeiten oder die Haushaltssituation der Stadt eine andere zeitliche Reihenfolge erfordern. Die Anlieger der oben genannten Straßen sollen aber bereits jetzt über die in den nächsten Jahren geplanten und beitragspflichtigen Baumaßnahmen unterrichtet
werden. Sobald ein Straßenausbau konkret wird, informiert die Stadt die Anlieger / Grundstückseigentümer hierüber und teilt Ihnen auch die voraussichtlich entstehenden Kosten mit. Sofern der Straßenbaubeitrag nicht in voller Höhe aufgebracht werden kann, besteht nach Offenlegung der Vermögensverhältnisse die Möglichkeit einer Ratenzahlung.
Bei Fragen zum Straßenausbau stehen Ihnen Frau Schnoor (Planung und Bauausführung), Tel. 04331 355-400 und Frau Bestmann (Beitragsabrechnung), Tel. 04331 355-421 gerne telefonisch zur Verfügung.
Büdelsdorf, den 15.03.2020
Stadt Büdelsdorf
Der Bürgermeister
- Fachbereich Bauen und Umwelt
Ansprechpartner
Fachbereich Bauen und Umwelt
Sachgebiet Planung und Gebäudemanagement
Am Markt 1
24782 Büdelsdorf
- Telefon: +49 4331 355-431
- E-Mail: gauda@buedelsdorf.de
- Raum: Außenstelle Am Markt 5
Fachbereich Bauen und Umwelt
Sachgebiet Bauverwaltung und Stadtentwicklung
Am Markt 1
24782 Büdelsdorf
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- Raum: Etage: I. OG | Raum: 1.08