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Informationen über Straßenbaumaßnahmen

Wichtige Information zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge

Die Stadtvertretung der Stadt Büdelsdorf hat in Ihrer Sitzung am 13. Juli 2023 beschlossen, dass Grundstückseigentümer*innen beim Straßenausbau künftig keine Straßenbaubeiträge mehr zur entrichten haben.

Die Stadtverwaltung bereitet zurzeit eine Satzungsänderung vor, sodass spätestens ab dem 01.01.2024 keine Beitragpflicht mehr besteht. Die Ausbaubeiträge werden erst nach Abschluss der Baumaßnahmen fällig. Im Zeitraum zwischen Beschluss der Stadtvertretung vom 13.07.2023 und Wirksamkeit der Satzungsänderung ab spätestens 01.01.2024 werden voraussichtlich keine weiteren Maßnahmen abgeschlossen werden, für die noch eine Beitragspflicht entstehen würde.

Hinweis: Die Satzungsänderung wird keine Auswirkungen auf zurückliegende Ausbaumaßnahmen haben. Noch ausstehende Beiträge, die im Zuge vergangener beitragspflichtiger Maßnahmen gestundet oder verrentet worden sind, sind weiterhin zu begleichen.

Geplante Baumaßnahmen

ln den nächsten Jahren sind folgende Straßenbaumaßnahmen vorgesehen:

2022/2023 Rickerter Weg I, nördlich des Kreisverkehrs Kortenfohr / Kätnerweg
2024          Rotdornstraße
2025          Bruhnsche Koppel

Die genannten Jahreszahlen sind zunächst als grobe Planung anzusehen. Die tatsächliche Umsetzung kann davon abweichen, wenn zwingende Notwendigkeiten oder die Haushaltssituation der Stadt eine andere zeitliche Reihenfolge erfordern. Sobald ein Straßenausbau konkret wird, informiert die Stadt die Anlieger*innen / Grundstückseigentümer*innen hierüber.

Worin unterscheiden sich Straßenerneuerung, Straßenausbau, Straßenumbau und Straßeninstandhaltung?

Die Erneuerung einer Straße erfolgt grundsätzlich dann, wenn eine Straße nicht mehr voll funktionsfähig ist. Dies ist der Fall, wenn sie abgenutzt, verschlissen und somit aufgebraucht ist. Hinweise hierfür sind insbesondere Risse im Asphalt, Schlaglöcher und Absackungen. Eine Erneuerung einer Straße erfolgt in der Regel erst, wenn die übliche Nutzungsdauer von 20 bis 25 Jahren abgelaufen ist. Die zuletzt in Büdelsdorf erneuerten Straßen hatten bereits ein Alter von über 35 Jahren erreicht, was ein Beleg dafür ist, dass die laufende Unterhaltung nicht vernachlässigt wurde.

Der Zustand der Straßen werden durch die Stadt Büdelsdorf fortlaufend kontrolliert. Für funktionsfähige Straßen, die insgesamt noch gut erhalten sind und über einen intakten und tragfähigen Straßenunterbau verfügen, werden im Schadensfalls die betroffenen Stellen ausgebessert oder lediglich die obere Verschleißdecke erneuert. Hierbei handelt es sich um Instandhaltungsarbeiten.

Die Begriffe "Straßenausbau" und "Straßenumbau" bezeichnen Maßnahmen, mit denen bestehende funktionsfähige Straßen in ihrer Gestaltung oder Funktion verändert werden.


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