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Jahresabschluss

Der kommunale Jahresabschluss im Allgemeinen
Der Jahresabschluss einer Kommune ist der Bericht über die Einzahlungen und Erträge sowie der Auszahlungen und Aufwendungen in einem Haushaltsjahr. Das kommunale Haushaltsjahr entspricht dem Kalenderjahr, beginnt also am 1. Januar und endet am 31. Dezember.

Einige Kommunen, Kreise oder Bundesländer erstellen sogenannte „Doppelhaushalte“, also einen Haushaltsplan, der zwei aufeinander folgende Kalenderjahre abdeckt. Die Stadt Büdelsdorf erstellt immer nur einen Haushaltsplan für ein Jahr.

Der Jahresabschluss legt Rechenschaft der Verwaltung darüber ab, wie die politisch beschlossenen finanziellen Vorgaben des Haushaltsplans umgesetzt wurden.

Der doppische Jahresabschluss im Besonderen

Die Umstellung von einer kameralen Buchführung (aus dem lateinischen camera, wörtlich „Zimmer“, „Gewölbe“, hier etwa „fürstliche Schatztruhe“) zur doppischen Buchführung (doppisch als Adjektivierung aus dem Kunstwort Doppik für „Doppelte Buchführung in Konten“) ändert die Betrachtung der städtischen Finanzen von Grund auf.

Das kamerale Rechnungswesen zeigte auf, woher Geld kam (Einzahlung) und wohin es ging (Auszahlung). Dieses System nennt man auch einfache Buchführung. Eine Erfassung des Vermögens einer Stadt wie z.B. städtische Gebäude (Schulen, Theater usw.) oder das Straßennetz fand nicht statt.

Die doppelte Buchführung, die seit dem 1. Januar 2009 in der Stadt Büdelsdorf angewendet wird, zeigt zusätzlich die Aufwendungen und Erträge der Stadt sowie das kommunale Vermögen in einer Bilanz.

Somit ist es nun möglich, eine realistischere Vermögenssituation der Stadt Büdelsdorf darzustellen, da nicht nur der „Geldverbrauch“, sondern auch der „Ressourcenverbrauch“ dargestellt wird. Durch diese Betrachtungsweise ist es möglich zu beurteilen, wie „generationengerecht“ und nachhaltig eine Stadt lebt.

Der doppische Jahresabschluss der Stadt Büdelsdorf im Speziellen
Am Anfang der doppischen Buchführung steht die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009. Beginnend beim Rathaus oder dem Bürgerzentrum über die Straßen und Radwege bis hin zu den Schulen und Kindergärten mit dem zugehörigen Inventar wurde das gesamte städtische Vermögen erfasst und bewertet. Diese Werte bilden die sogenannte Aktivseite der Bilanz. Auf der anderen Seite der Bilanz (Passiva) stehen die Verbindlichkeiten der Stadt Büdelsdorf, z.B. Kredite bei Banken. Die Differenz von Vermögen und Verbindlichkeiten bildet das sog. Eigenkapital.

Vereinfacht gesagt zeigt der Jahresabschluss in der Bilanz das Vermögen der Stadt zum 31.12. eines Jahres und in den Finanz- und Ergebnisrechnungen den Weg vom Stand 01.01. zum Stichtag 31.12. Während die Finanzrechnung den tatsächlichen Geldfluss darstellt, zeigt die Ergebnisrechnung auch Veränderungen aufgrund von Abschreibungen und Auflösungen. Dies berücksichtigt also, dass auch kommunales Vermögens einer Wertminderung durch Abnutzug oder Zeit unterliegt und ersetzt werden muss. Weiter gehört zum Jahresabschluss der Anhang mit verschiedenen Übersichten wie z.B. dem Anlagenspiegel.

Dem Jahresabschluss liegt ferner ein Lagebericht bei. Dieser Bericht erläutert den Jahresabschluss und berücksichtigt auch zukünftige Risiken welche die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kommune betreffen können. Vereinfacht gesagt soll der Lagebericht das reine Zahlenwerk verständlicher machen und gleichzeitig über den 31.12. hinausblicken.

Jahresabschluss 2017

Das Haushaltsjahr 2017 hat die Stadt Büdelsdorf mit einem Jahresüberschuss von rund 890.000. Euro abgeschlossen.

Es stehen Ihnen folgende Daten zum Jahresabschluss 2017 zur Verfügung:

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