Stadtplanung
Unter Stadtplanung versteht man die Beschäftigung mit der Entwicklung einer Stadt, d. h. mit deren räumlichen und sozialen Strukturen, um die raumbezogene Infrastrukturentwicklung in der Stadt zu steuern.
Planungskonzepte folgen den Untersuchungen unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange.
Steuerungsinstrument ist die Bauleitplanung, deren gesetzliche Grundlage das Baugesetzbuch (BauGB) ist.
Planungskonzepte folgen den Untersuchungen unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange.
Steuerungsinstrument ist die Bauleitplanung, deren gesetzliche Grundlage das Baugesetzbuch (BauGB) ist.
Ihr Ansprechpartner:
Fachbereich Bauen und Umwelt
Sachgebiet Bauverwaltung und Stadtentwicklung
Am Markt 1
24782 Büdelsdorf
- Telefon: +49 4331 355-413
- Fax: +49 4331 355-38413
- E-Mail: mathein@buedelsdorf.de
- Raum: Etage: I. OG Raum: 1.28
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