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Allgemeine Informationen zur Gewerbesteuer

Die Stadt Büdelsdorf erhebt Gewerbesteuer auf Grundlage des Gewerbesteuergesetzes und der Abgabenordnung.

Der Hebesatz für Gewerbesteuer beträgt derzeit 370 vom Hundert.

Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Es ist somit gleichgültig, wem der Betrieb gehört, wem die Erträge des Betriebs zufließen und wie die persönlichen Verhältnisse des/der Betriebsinhabers/in sind.

Das ist der Unterschied zu den Personensteuern (z. B. Einkommensteuer und Körperschaftssteuer), da die Gewerbesteuer nicht die Leistungsfähigkeit einer Person berücksichtigt, sondern eine Sache besteuert, also den Gewerbebetrieb. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts zu verstehen.

Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag.

Die Gewerbesteuer wird den Realsteuern zugeordnet.

Für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen und für die Festsetzung und Zerlegung des Steuermessbetrags sind die Finanzämter zuständig. Der Steuermessbetrag ist zu zerlegen, wenn im Erhebungszeitraum (Kalenderjahr) Betriebsstätten in mehreren Gemeinden unterhalten worden sind. Als Zerlegungsmaßstab werden grundsätzlich die Arbeitslöhne herangezogen.

Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde aufgrund des Steuermessbetrags - im Fall der Zerlegung aufgrund des Zerlegungsanteils - mit dem Hebesatz festgesetzt und erhoben, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist.

Die Finanzämter sind zuständig für

  • Feststellung der steuerpflichtigen Betriebe sowie des/der Steuerschuldners/Steuerschuldnerin
  • Festsetzung des Steuermessbetrags/Zerlegungsanteils
  • Rechtsbehelfsverfahren gegen Messbescheide und Zerlegungsbescheide

Die Gemeinden sind zuständig für

  • Festsetzung des Hebesatzes
  • Festsetzung der Gewerbesteuer
  • Rechtsbehelfsverfahren gegen die Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird grundsätzlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig.

Die Gewerbesteuer kann bar in der Finanzbuchhaltung der Stadt Büdelsdorf eingezahlt, überwiesen oder abgebucht werden.

Weitere Informationen zur Gewerbesteuer finden Sie unter "Was erledige ich wo?" auf der Homepage der Stadt Büdelsdorf oder unter nachfolgendem Link:

Gewerbesteuer
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