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Hundesteuer in der Stadt Büdelsdorf

Bei der Stadt Büdelsdorf müssen Hundean- bzw. abmeldungen spätestens nach 14 Tagen erfolgen!

Die Hundean-, um- oder abmeldung kann auch schriftlich oder telefonisch erfolgen.

 Folgende Angaben sind für die Bearbeitung der Hundean-, um- oder abmeldung erforderlich:

Anmeldung

  • Name des/der Halters/Halterin
  • vollständige Adresse des/der Halters/Halterin
  • Rasse und Alter des Hundes
  • Anschaffungsdatum

Um- oder Abmeldung

  • neue Anschrift des/der Halters/Halterin
  • Tag des Umzugs oder Anschrift des/der neuen Hundehalters/Hundehalterin
  • Datum der Abgabe, Sterbedatum des Hundes
  • Abgabe der Hundesteuermarke

Die Hundesteuer wird grundsätzlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig.

Die Hundesteuer kann bar in der Finanzbuchhaltung der Stadt Büdelsdorf eingezahlt, überwiesen oder abgebucht werden.

Weitere Informationen zur Hundesteuer stellt Ihnen die Stadt Büdelsdorf unter dem Punkt "Was erledige ich wo?" auf der Homepage  zur Verfügung.

Abschließend finden Sie die aktuelle Hundesteuersatzung, die I. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung, ein Anmelde-/Abmeldeformular zur Hundesteuer, ein SEPA-Lastschriftmandat sowie das Merkblatt für Hundehalter und ihre Vierbeiner:

Hundesteuersatzung

Es wurden leider keine Medien gefunden.


Anmelde-/Abmeldeformular, SEPA-Lastschriftmandat und Merkblatt


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