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Hundesteuer in der Stadt Büdelsdorf

Bei der Stadt Büdelsdorf müssen Hundean- bzw. -abmeldungen binnen 14 Tagen erfolgen!

Die Hundean- oder abmeldung kann auch schriftlich oder telefonisch erfolgen.

Folgende Angaben sind für die Bearbeitung der Hundean- oder abmeldung erforderlich:

Anmeldung

  • Name des/der Halters/Halterin
  • vollständige Adresse des/der Halters/Halterin
  • Rasse und Alter des Hundes
  • Anschaffungsdatum

Abmeldung

  • neue Anschrift des/der Halters/Halterin
  • Tag des Umzugs oder Anschrift des/der neuen Hundehalters/Hundehalterin
  • Datum der Abgabe, Sterbedatum des Hundes
  • Abgabe der Hundesteuermarke

Die Hundesteuer wird grundsätzlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig.

Die Hundesteuer kann entweder in bar in der Finanzbuchhaltung der Stadt Büdelsdorf eingezahlt, überwiesen oder abgebucht werden.

Weitere Informationen zur Hundesteuer stellt Ihnen die Stadt Büdelsdorf in den nachfolgenden Dateien zur Verfügung.

Abschließend finden Sie das Anmelde-/Abmeldeformular zur Hundesteuer, ein SEPA-Lastschriftmandat, das Merkblatt für HundehalterInnen und ihre Vierbeiner sowie die aktuelle Hundesteuersatzung:

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