Kommunale Wärmeplanung
Aktueller Stand
Büdelsdorf hat im Jahr 2023 gemeinsam mit den 11 umliegenden Gemeinden der Entwicklungsagentur für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg eine Förderung für die kommunale Wärmeplanung beantragt. Im Oktober 2024 kam die Förderzusage, so dass kurz darauf die Ausschreibung gestartet werden konnte und das Planungsbüro „Zeitengrad“ im Januar 2025 beauftragt wurde. Bis die Wärmeplanung abgeschlossen ist, dauert es etwa ein Jahr.
Es sind zu zwei Zeitpunkten Informationsveranstaltungen geplant: Eine hat am 08. Juli 2025 stattgefunden und eine wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 stattfinden. Erste Zwischenergebnisse zur Bestandsanalyse sowie die Ergebnispräsentation aus November 2025 können Sie den Dateien auf dieser Webseite entnehmen (rechts). Weitere Informationen werden an dieser Stelle auf unserer Homepage ergänzt oder in der Büdelsdorfer Rundschau veröffentlicht.
Was ist eine Kommunale Wärmeplanung?
Noch immer macht die Erzeugung von Wärme in Deutschland mehr als 50% des Endenergieverbrauchs aus. Dies betrifft Industrie und Gewerbe mit teilweise für Prozesse benötigter Wärme genauso wie die privaten Haushalte und die Gebäude der öffentlichen Hand, wo Wärme für Heizung und Warmwasserproduktion benötigt werden. Somit verursacht die Wärme- (und Kälte-) Versorgung einen Großteil des CO2-Ausstoßes in Deutschland.
Eine Schlüsselrolle für eine klimaneutrale Wärmewende spielt daher die Wärmeplanung auf kommunaler Ebene.
Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist, zu ermitteln, wie die Wärmeversorgung ohne fossile Brennstoffe und unter kosteneffizienten Gesichtspunkten umgesetzt werden kann. Es werden Potenziale für die Quartiere einer Kommune ermittelt, um diese zukünftig mit Wärmenetzen oder individuellen Lösungen wie Wärmepumpen, mit Wärme zu versorgen. Dabei werden regenerative Energieträger, Abwärme von Industrieprozessen oder Wärme aus natürlichen Quellen, wie Gewässern, Geo- oder Solarthermie betrachtet, um so eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung sicher zu stellen.
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer in der Kommune haben so für die Umstellung ihrer Heizungsanlagen Planungssicherheit in Bezug auf die wirtschaftlichste und klimafreundlichste Lösung in ihrem Gebäude.
Rechtliche Einordnung
Der aufgestellte Wärmeplan hat gemäß § 23 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG) keine unmittelbare rechtliche Bindungs- und Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten. Dies bedeutet insbesondere: Durch die im Wärmeplan vorgenommene Darstellung eines Teilgebietes der Gemeinde als geeignet für eine wärmenetzbasierte oder individuelle, dezentrale Wärmeversorgung entsteht keine Pflicht, diese empfohlene Wärmeversorgungsart auch tatsächlich zu nutzen. Im Gegenzug besteht auch keine Pflicht für die Gemeinde diese empfohlene Wärmeversorgungsart bereitzustellen. Die Darstellung im Wärmeplan bietet Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern aber zumindest eine wichtige Orientierung über die für ihre Gebäude wahrscheinlich kosteneffizienteste Art der Wärmeversorgung.
Der Beschluss über die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Büdelsdorf führt nicht zu einer Ausweisung von Gebieten zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen nach § 26 WPG. Somit ergibt sich aus dem Beschluss auch keine vorzeitige Anwendung von § 71 Abs. 8 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), wonach bei einer Ausweisung eines Gebietes zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen bereits einen Monat nach Bekanntgabe der Ausweisung in bestehenden Gebäuden nur noch Heizungsanlagen eingebaut werden dürfen, die einen Anteil an erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme von mindestens 65 % der bereitgestellten Wärme aufweisen.
Was bedeutet es, wenn Sie ein Gebäude in einem Prüfgebiet besitzen?
Die Kommunale Wärmeplanung stellt so genannte Prüfgebiete dar. Hierbei handelt es sich um Quartiere im Stadtgebiet, die ein grundsätzliches Potenzial für den wirtschaftlichen Betrieb eines Wärmenetzes aufweisen. Positiv auf das Potenzial einwirkende Faktoren sind unter anderem ein hohe Wärmeliniendichte, eine überschaubare Eigentümerstruktur sowie Anknüpfungspunkte an bestehende Netze.
Um tiefergehend ermitteln zu können, ob ein Wärmenetz in Ihrem Quartier realisierbar ist und unter welchen Bedingungen, sind weitere Untersuchungen nötig. Hierzu zählen Initialgespräche mit relevanten Akteuren und Wärmeabnehmern, die Prüfung technischer Optionen zur Netzausbauplanung und Integration von Erzeugungsanlagen sowie Wirtschaftlichkeitsanalyse für unterschiedliche Ausbaustufen. Im Falle einer positiven Ausbauentscheidung eines Netzbetreibers würde der Netzausbau weitere Zeit in Anspruch nehmen. Von der Planung bis hin zur tatsächlichen Inbetriebnahme und dem Anschluss der ersten Haushalte kann der gesamte Prozess zwischen 5 und 10 Jahren dauern, je nach den spezifischen Anforderungen und Genehmigungsverfahren. Sollten Sie also in den nächsten 5 Jahren eine Lösung für Ihre Heizung benötigen, lohnt es sich, auf Alternativen auszuweichen.
Was bedeutet es, wenn Sie ein Gebäude in einem Gebiet mit dezentraler Wärmeversorgung besitzen?
In einem Gebiet mit dezentraler Wärmeversorgung ist nach der jetzigen Datenlage eine dezentrale Wärmelösung günstiger für Sie als ein Wärmenetz. Das bedeutet, dass Sie selbst dafür sorgen müssen, Ihre Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen. Dafür kommen unter anderem Wärmepumpen, Solarthermie oder Pelletheizungen in Betracht. Lassen Sie sich kostenlos von der Verbraucherzentrale beraten oder nehmen Sie einen Vor-Ort-Termin für einen geringen Eigenanteil in Anspruch. Wenn Sie bereits Angebote zum Heizungstausch haben, unterstützt Sie die Verbraucherzentrale auch beim Vergleich und der Bewertung der Angebote. Weitere Infos finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale. Weitere Informationen zum Heizungstausch finden Sie unter www.buedelsdorf.de/Gut-zu-wissen.
Fördervorhaben
Projekttitel
KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Region Rendsburg – mit den Gemeinden: Alt-Duvesntedt, Borgstedt, Büdelsdorf, Rickert, Fockbek, Nübbel, Schülldorf, Schacht-Audorf, Osterrönfeld, Westerrönfeld, Jevenstedt, Schülp.
Förderkennzeichen
67K26207
Projektträger
Stadt Büdelsdorf
Laufzeit
März 2024 – Dezember 2025
Publizität
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen.
Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen