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Hauptamtlicher Bürgermeister

Die Stadt Büdelsdorf hat einen hauptamtlichen Bürgermeister, der sie gesetzlich vertritt. Der Bürgermeister leitet die Verwaltung der Stadt in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen der Stadtvertretung und im Rahmen der von ihr bereitgestellten Mittel. Er ist für die sachliche und wirtschaftliche Erledigung der Aufgaben, die Organisation und den Geschäftsgang der Verwaltung sowie für die Geschäfte der laufenden Verwaltung verantwortlich. Zudem ist er oberste Dienstbehörde und Dienstvorgesetzter der Beschäftigten der Stadt.
Er trifft die ihm von der Stadtvertretung übertragenen Entscheidungen, insbesondere auch die beamten-, arbeits- und tarifrechtlichen Entscheidungen für alle Beschäftigten der Stadt. Der Bürgermeister gliedert die Verwaltung in Sachgebiete und unterbreitet der Stadtvertretung einen Vorschlag zur Verwaltungsgliederung. Dringende Maßnahmen, die sofort ausgeführt werden müssen, ordnet der Bürgermeister für die Stadtvertretung und für die Ausschüsse an. Zudem führt er die Aufgaben durch, die der Stadt zur Erfüllung nach Weisung übertragen sind.

 

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