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Sozialhilfe

Allgemeines:
Die Soziale Grundsicherung für arbeitsfähige Personen wird durch das Sozialgesetzbuch (SGB), Zweites Buch (II) geregelt. Als arbeitsfähig gilt, wer täglich mindestens noch 3 Stunden erwerbstätig sein kann. Entsprechende Anträge sind an das Jobcenter, Arsenalstraße 18 - 22,  24768 Rendsburg zu richten.

Für vorübergehend oder auf Dauer nicht erwerbsfähige Personen wird die soziale Grundsicherung durch das Sozialgesetzbuch (SGB), Zwölfter Teil (XII) geregelt.
Personen, deren Erwerbsfähigkeit vorübergehend unter täglich 3 Stunden liegt, erhalten bei Bedürftigkeit Hilfe zum Lebensunterhalt.
Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder Personen zwischen 18 und 65 Jahre, die auf Dauer voll erwerbsgemindert sind, erhalten bei Bedürftigkeit Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Als bedürftig gelten Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihren Einkünften und Vermögen, beschaffen können.

Zuständig für die Bearbeitung der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist grundsätzlich das örtliche Sozialamt der Wohnsitzgemeinde.

 


Notwendige Unterlagen:
Je nach Einzelfall sind nach Rücksprache mit dem/der Sachbearbeiter/in erforderliche Unterlagen vorzulegen, insbesondere Ausweispapiere, sämtliche Einkommensnachweise, Mietvertrag, Kontoauszüge, Sparbücher, Vermögensnachweise, etc.

Anträge auf Hilfe zum Lebensunterhalt und Anträge auf Grundsicherung sind zu stellen bei:

Frau Neumann

Fachbereich Gesellschaftliche Angelegenheiten
Sachgebiet III - Bürger- und Sozialbüro

Am Markt  1
24782 Büdelsdorf

Frau Schulze

Fachbereich Gesellschaftliche Angelegenheiten
Sachgebiet III - Bürger- und Soziabüro

Am Markt 1
24782 Büdelsdorf

Frau Gehrke

Fachbereich Gesellschaftliche Angelegenheiten
Sachgebiet III - Bürger- und Soziabüro

Am Markt  1
24782 Büdelsdorf

Frau Dietzel

Fachbereich Gesellschaftliche Angelegenheiten
Sachgebiet III - Bürger- und Sozialbüro

Am Markt 1
24782 Büdelsdorf

Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung werden berechnet nach Regelsätzen, dem Unterkunftsbedarf, eventuellen Mehrbedarfszuschlägen, evtl.aus Krankenkassenbeiträgen und Beiträgen für eine angemessene Alterssicherung oder ein Sterbegeld.
Dieses zusammen ergibt eine Bedarfsberechnung.


Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Rechtliche Grundlagen:
Sozialgesetzbuch I und X und XII

20.01.2009 
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