Schulen in Büdelsdorf
Die Stadt Büdelsdorf ist Trägerin von einem Grundschulzentrum sowie einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe.
Gut ausgestattete, attraktive und leistungsstarke Schulen gewährleisten eine qualitativ gute Ausbildung.
Zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bietet die Stadt zudem gute Ganztagsbetreuungsangebote von der Krippe über die Kindergärten und Grundschulen bis zur weiterführenden Schule an.
Astrid-Lindgren-Schule - Standort Neue Dorfstraße
Schulleiter
Martin Michael Seifert
Neue Dorfstraße 110
24782 Büdelsdorf
- Telefon: 04331 148850
- Fax: 04331 1488516
- Internet: www.astrid-lindgren-schule-buedelsdorf.de
- E-Mail: astrid-lindgren-schule.buedelsdorf@schule.landsh.de
Astrid-Lindgren-Schule - Standort Sportallee
Schulleiter
Martin Michael Seifert
Sportallee 19
24782 Büdelsdorf
- Telefon: 04331 300731
- Fax: 04331 440113
- Internet: www.astrid-lindgren-schule-buedelsdorf.de
- E-Mail: astrid-lindgren-schule.buedelsdorf@schule.landsh.de
Gemeinschaftsschule Heinrich-Heine-Schule
Schulleiterin
Silke Cleve
Neue Dorfstraße 67
24782 Büdelsdorf
- Telefon: 04331 770930
- Fax: 04331 7709360
- Internet: www.hhs.lernnetz.de
- E-Mail: heinrich-heine-schule.buedelsdorf@schule.landsh.de
Förder- und Betreuungsvereine in Büdelsdorf
Betreute Grundschule Büdelsdorf
Brücke Rendsburg-Eckernförde e. V.
Frau Sontje Stawicki
Ahlmannstraße 2a
24768 Rendsburg
- Telefon: 04331 13 23 828
- E-Mail: sontje.stawicki@bruecke.org
Förderverein der Astrid-Lindgren-Schule
1. Vorsitzender
Martin Michael Seifert
Neue Dorfstraße 110
24782 Büdelsdorf
Verein der Eltern und Förderer der Heinrich-Heine-Schule
1. Vorsitzende
Janette Hennes-Remmien
Aukamp 21
24794 Bünsdorf
Schülerbeförderung
Grundlage für die Gewährung von Schülerbeförderung ist die Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde, die auf der dortigen Homepage eingesehen werden kann.
Nachstehend einige Grundsätze der Satzung:
- Anspruch haben Schülerinnen und Schüler
- bis zur Klassenstufe 4, die einen weiteren Schulweg als 2 km haben,
- ab Klassenstufe 5 bis 10, die einen weiteren Schulweg als 4 km haben - Der Schulweg ist der kürzeste verkehrsübliche Weg zwischen dem Wohnort der Schülerin bzw. des Schülers und der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart.
- Von den Eltern bzw. den volljährigen Schüler/innen ist ein Eigenanteil an den Kosten der Schülerbeförderung zu zahlen. Der Eigenanteil beträgt je Schülerin/Schüler und Schuljahr für das 1. Kind 84,00 Euro.
- Geschwisterregelung
Nehmen mehrere Kinder einer Familie die Schülerbeförderung im Kreisgebiet in Anspruch, ermäßigt sich der Eigenanteil für das 2. Kind auf 24,00 Euro. Ab dem 3. Kind wird kein Eigenanteil erhoben. Berücksichtigt werden hierbei die Kinder, die tatsächlich Leistungen der Schülerbeförderung in Anspruch nehmen und eine öffentliche allgemein bildende Schule der Jahrgangsstufen 1 – 10 besuchen. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen gilt das älteste Kind als erstes Kind und das zweitälteste Kind als zweites Kind.
Die Ermäßigung für das 2. Kind bzw. die Befreiung ab dem 3. Kind ist bei dem jeweils zuständigen Schulträger zu beantragen. Ein entsprechender Antragsvordruck steht unten auf dieser Seite als Download zur Verfügung. - Schülerinnen und Schüler, für die die Schülerbeförderungskosten nach dieser Satzung zur nächstgelegenen Schule anerkannt werden könnten und die eine nicht nächstgelegene Schule der gewählten Schulart besuchen, zahlen einen zusätzlichen Betrag von 84,00 € zu dem von ihnen verlangten Eigenanteil (1. Kind somit 168,00 €; 2. Kind 108,00 €; 3. Kind 84,00 €).
- Befreiung
Soweit für die Eltern oder die volljährige Schülerin/den volljährigen Schüler Wohngeld oder ein Kindergeldzuschlagsbezug gewährt wird, wird keine Eigenbeteiligung erhoben.
Die Befreiung ist ebenfalls bei dem jeweils zuständigen Schulträger zu beantragen, Nachweise sind vorzulegen. Ein entsprechender Antragsvordruck steht unten auf dieser Seite als Download zur Verfügung - Sommerregelung
Soweit während der Sommermonate (April bis Oktober) eine Schülerbeförderung nicht in Anspruch genommen wird, entfällt für die entsprechenden Monate gleichzeitig die Eigenbeteiligung. Dieses gilt nicht im Falle der Nichtinanspruchnahme der Schülerbeförderung nur für die Monate, in die Zeitabschnitte der Sommerferien fallen. Ein Wechsel ist nur zweimal während des Schuljahres berücksichtigungsfähig. Für die Berechnung wird der Zeitraum für das Schuljahr von August bis Juli zugrunde gelegt.
Der Schulträger ist darüber zu unterrichten, wenn die Schülerbeförderung nur für einen bestimmten Zeitraum in Anspruch genommen wird.
Download:
Antrag auf Geschwisterermäßigung
Antrag auf Befreiung vom Eigenanteil
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den/die zuständige Sachbearbeiter/in:
Fachbereich Gesellschaftliche Angelegenheiten
Sachgebietsleitung Bildung, Kultur und Integration
Am Markt 1
24782 Büdelsdorf
- Telefon: +49 4331 355-250
- E-Mail: thomsen@buedelsdorf.de
- Raum: Etage: EG | Raum: 8