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Bau-Turbo

Schnellere Möglichkeiten für den Wohnungsbau

Mit dem sogenannten Bau-Turbo hat der Gesetzgeber neue Möglichkeiten geschaffen, bestimmte Wohnungsbauvorhaben schneller umzusetzen. Unter bestimmten Voraussetzungen können dabei Abweichungen von bestehenden planungsrechtlichen Vorgaben ermöglicht werden. In verschiedenen Anwendungsfällen ist hierfür die Zustimmung der Gemeinde erforderlich.

Die Stadt Büdelsdorf möchte die neuen Möglichkeiten nutzen können und gleichzeitig eine geordnete und zukunftsfähige städtebauliche Entwicklung sicherstellen.

Sie planen ein Wohnungsbauvorhaben und möchten wissen, ob der Bau-Turbo für Ihr Vorhaben in Betracht kommt?

Die folgenden Informationen geben Ihnen einen ersten Überblick.

Was ist der Bau-Turbo?

Der Bau-Turbo ist ein gesetzliches Instrument, mit dem bestimmte Wohnungsbauvorhaben unter erleichterten planungsrechtlichen Voraussetzungen ermöglicht werden können. Welche Möglichkeiten bestehen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, hängt vom jeweiligen Vorhaben und vom konkreten Anwendungsfall ab.

Der Bau-Turbo bedeutet daher nicht, dass jedes Wohnungsbauvorhaben automatisch genehmigt werden kann. Die gesetzlichen Voraussetzungen müssen jeweils geprüft werden.

Wann ist die Zustimmung der Gemeinde erforderlich?

In bestimmten Fällen sieht das Gesetz vor, dass die Zustimmung der Gemeinde erforderlich ist. Die Stadt Büdelsdorf prüft dabei, ob das Vorhaben mit ihren Vorstellungen von der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung vereinbar ist.

Für diese Beurteilung können unter anderem bestehende städtebauliche Planungen sowie die im Bau-Kompass der Stadt Büdelsdorf formulierten städtebaulichen Ziele und Leitsätze herangezogen werden.

Welche Bau-Turbo-Vorhaben entscheidet die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister?

Die Stadtvertretung hat die Entscheidung über die Erteilung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 3 BauGB sowie § 34 Abs. 3b BauGB auf die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister übertragen.

Dabei handelt es sich insbesondere um Vorhaben, die sich innerhalb bestehender städtebaulicher Strukturen bewegen bzw. an vorhandene Bebauungsstrukturen und Maßstäbe anknüpfen. Die Übertragung ermöglicht eine zeitnahe Prüfung und städtebauliche Begleitung entsprechender Vorhaben.

Was gilt für Vorhaben nach § 246e BauGB?

Für Vorhaben nach § 246e BauGB gelten gesetzlich besondere, zeitlich befristete Regelungen. Da diese Regelungen weitergehende Abweichungen von bestehenden planungsrechtlichen Vorgaben ermöglichen können und deshalb eine größere städtebauliche Bedeutung haben können, bleibt die Entscheidung über die gemeindliche Zustimmung in diesen Fällen der Stadtvertretung vorbehalten.

Die Beratung erfolgt zuvor im zuständigen Fachausschuss für Umwelt, Ortsentwicklung und Verkehr.

Welche Rolle spielt der Bau-Kompass bei einem Bau-Turbo-Vorhaben?

Der Bau-Kompass beschreibt die städtebaulichen Ziele der Stadt Büdelsdorf und macht diese frühzeitig transparent.

Bei der Prüfung eines Bau-Turbo-Vorhabens können insbesondere die darin enthaltenen Leitsätze berücksichtigt werden. Sie geben Orientierung, welche Aspekte für die Stadt bei der städtebaulichen Entwicklung von besonderer Bedeutung sind.

Dazu gehören unter anderem:

  • Flächenschutz
  • Ressourcenschutz
  • Klimafolgenanpassung
  • Mobilitätswende
  • Soziale Teilhabe

Der Bau-Kompass ist dabei keine zusätzliche Rechtsgrundlage. Entscheidend bleiben die gesetzlichen Voraussetzungen und die Betrachtung des jeweiligen Einzelfalls.

Mehr zum Bau-Kompass Büdelsdorf

Muss ein Bauvorhaben alle Leitsätze des Bau-Kompasses erfüllen?

Nein. Die Leitsätze des Bau-Kompasses sind kein starres Anforderungssystem, bei dem ein Vorhaben sämtliche Punkte erfüllen muss. Bei der Prüfung werden die konkreten Eigenschaften und Rahmenbedingungen des jeweiligen Vorhabens berücksichtigt. Nicht jeder Leitsatz ist für jedes Vorhaben gleichermaßen relevant oder umsetzbar.

Ziel ist es vielmehr, die städtebaulichen Ziele der Stadt möglichst frühzeitig in die Planung einzubeziehen.

Was sollte ich als Bauherr oder Vorhabenträger beachten?

Wenn Sie ein Vorhaben planen, das möglicherweise unter den Bau-Turbo fällt, empfehlen wir eine frühzeitige Abstimmung mit der Stadtverwaltung. Je früher die städtebaulichen und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen geklärt werden können, desto besser können diese bei der Entwicklung des Vorhabens berücksichtigt werden.

Insbesondere kann es hilfreich sein, sich bereits vor der Einreichung konkreter Unterlagen mit den Leitsätzen des Bau-Kompasses auseinanderzusetzen.

Informationen Bau-Kompass

Ob der Bau-Turbo für ein konkretes Vorhaben in Betracht kommt, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und den Umständen des Einzelfalls ab.

Für eine erste Einschätzung und zur Klärung des weiteren Vorgehens wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle der Stadtverwaltung. Auf der rechten Seite finde Sie die zuständige Sachbearbeiterin.

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