Hunde(beiß)vorfall melden
Nr. 99089022176000Volltext
Hat ein Hund einen Menschen oder ein Tier angegriffen oder gebissen, können Sie das dem Ordnungsamt melden.
Das Ordnungsamt prüft dann, ob der Hund gefährlich ist. Es kann zum Beispiel eine Maulkorbpflicht oder Leinenpflicht anordnen. Es kann auch eine besondere Erlaubnis für die Haltung verlangen. Manchmal ordnet das Ordnungsamt zusätzlich eine tierärztliche Untersuchung an.
Ihre Meldung hilft dem Ordnungsamt bei dieser Prüfung. Beschreiben Sie den Vorfall deshalb möglichst genau.
Wichtig bei akuter Gefahr: Greift ein Hund gerade jetzt eine Person an, oder ist jemand schwer verletzt, rufen Sie sofort die Polizei (110) oder den Rettungsdienst (112). Das Ordnungsamt ist nur für die Meldung im Nachhinein zuständig, nicht für Notfälle.
Erforderliche Unterlagen
Wenn vorhanden:
- Fotos zum Tathergang bzw. zu Verletzungen (ohne erkennbare Personen)
- Ärztliches Gutachten bei Personenverletzung
- Tierärztliche Bescheinigung bei Verletzung eines Tieres/Hundes
- Kontaktdaten möglicher Zeuginnen und Zeugen
Kosten
keine