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Geburtsurkunde beantragen

Nr. 99027002012000

Volltext

Das zuständige Standesamt registriert jede Geburt, die in Deutschland stattgefunden hat. Nach der Registrierung können Sie eine oder mehrere Geburtsurkunden beantragen. Geburtsurkunden enthalten Angaben zu:

  • Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie
  • Vornamen und Familiennamen und
  • Geschlecht:
    • kann auf Wunsch entfallen
  • Eltern, soweit diese aus dem Geburtsregistereintrag zu entnehmen sind.

Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Wenn Sie die Geburtsurkunde im Ausland verwenden möchten, kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden.

Sie können sich eine nationale oder internationale Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das die Geburt beurkundet hat.

Kosten

Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Geburtsurkunde kostet 20,00 Euro, jede weitere kostet 10,00 Euro.

Zweckgebundene Urkunden für Sozialversicherungszwecke, beispielsweise für die Rentenversicherung oder die Krankenkasse, stellen die jeweiligen Standesämter in der Regel gebührenfrei aus. Diese Urkunden können jedoch nur für den entsprechenden Zweck verwendet werden.

Rechtsgrundlage(n)

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