Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
Nr. 99107015000000Volltext
Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie
eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schw
ierigkei-
ten erhalten.
Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen
Voraussetzungen für die Hilfe
währung geklärt werden.
Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie
bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zu-
erst genommen werden müssen, informiert.
Sollten Sie folgende Vo
raussetzungen erfüllen, können unter Um-
ständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten gewährt werden:
-
Besondere Lebensverhältnisse:
- keine oder keine ausreichende Wohnung
- ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
- gewaltgeprägte Lebensumstände
- Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
- vergleichbare nachteilige Umstände
-
Soziale Schwierigkeiten
:
- Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
- Finden eines Arbeitsplatzes
- Erhalt eines Arbeitsplatzes
- familiäre oder andere soz iale Beziehungen
- Straffälligkeit
Sollten
Sie
diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leis-
tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun-
gen bekommen
:
- Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
-
Maßnahmen zur Beschaffung
und Erhaltung einer Woh-
nung - Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
- Hilfen zur Schul - bzw. Berufsausbildung
-
Geld
-
und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkas-
senbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei
stationärer Unterbring ung
Ansprechpunkt
- Kreis oder kreisfreie Stadt oder bei Übertragung Gemeinde oder Amt (ambulante Hilfen)
- Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (stationäre Hilfen)
Erforderliche Unterlagen
In der Regel keine Unterlagen erforderlich
Im Einzelfall kann das
Sozialamt
erforderliche Unterlagen anfor-
dern.
- Personalausweis
- Krankenversichertenkarte
- Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid)
Kosten
Kostenart: kostenlos
Frist
Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.