Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
Nr. 99115002060000Volltext
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Ansprechpunkt
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Frist
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.