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Ehrenbürgerrecht

Gemeinden können Persönlichkeiten, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen. Dies ist traditionsgemäß die höchste Auszeichnung, die eine kommunale Gebietskörperschaft vergeben kann. Die Entscheidung darüber trifft die Politik, namentlich die Stadtvertretung, als eine ihr vorbehaltene Aufgabe nach § 28 Nr. 8 der Gemeindeordnung.

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Ehrenbürgerin Käte Ahlmann

Ehrenbürgerin der Stadt Büdelsdorf ist Frau Katharine (Käte) Aline Ahlmann (geb. Braun) geb. 05.12.1890 in Köln, Fabrikantin, gest. 15.06.1963 in Innsbruck, begraben in Büdelsdorf. Die Unternehmerin übernahm nach dem frühen Tod ihres Mannes in den 1930er Jahren die Leitung der Büdelsdorfer Carlshütte.

1950 - 58 war sie Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Selbstständiger Unternehmer. Auf Ihre Initiative wurde 1954 dann die "Vereinigung von Unternehmerinnen" gegründet, deren Vorsitzende sie bis 1962 war.

Aber Frau Ahlmann war nicht nur eine erfolgreiche Unternehmerin: Sie beteiligte sich an der Gründung des Studienkreises für Wirtschaft in Schleswig-Holstein und war Mitglied zahlreicher wirtschafts-, sozial- und kulturpolitischer Gremien. Sie stiftete mehrere soziale und kulturelle Einrichtungen, wie das 1963 eingeweihte Eisenkunstgussmuseum. 1960 erhielt Frau Ahlmann das Große Bundesverdienstkreuz, 1961 wurde sie zur Ehrenbürgerin von Büdelsdorf ernannt.
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