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Welche Wertsteigerung wird durch die Sanierung hervorgerufen?

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet mit einer Wertsteigerung bzw. Erhöhung des Bodenwertes der jeweiligen Grundstücke zu rechnen ist. Diese Wertsteigerung ergibt sich bereits aus den Investitionen in das öffentliche Straßen- und Wegenetz sowie die Neugestaltung von öffentlichen Grünflächen. Zur Bemessung der Wertsteigerung wird von dem unabhängigen Kreisgutachterausschuss der Bodenwert sowohl vor Beginn der Sanierung (Anfangswert) als auch nach Abschluss der Sanierung (Endwert) bestimmt. Die dabei ermittelte Differenz wird als Wertsteigerung den Grundstückeigentümern in Rechnung gestellt.


Eine durchschnittliche Höhe der Wertsteigerung ist von den durchgeführten Maßnahmen, der Lage des Sanierungsgebietes und der jeweiligen Grundstücksausnutzung abhängig und kann daher im Vorfeld nicht beziffert werden. Die im Raum stehenden 10,00 bis 30,00 € pro qm beziehen sich ausschließlich auf die abgeschlossene Sanierung des Rendsburger Stadtteils Neuwerk. Eine Aussage zu der Höhe der später anfallenden Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet Hollerstraße-West sind nicht möglich, da diese u. a. von den tatsächlich durchgeführten Maßnahmen abhängig sind.

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