Gut zu wissen!
Wir haben für Sie einige praktische Informationen zusammengestellt. Wenn Sie weitere Fragen haben, scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren.
Informationen zum Heizungstausch und zur Wärmeplanung
Mit der Energiewende und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gehen wichtige Veränderungen für Immobilienbesitzer*innen einher – insbesondere im Bereich Heizung und Wärmeversorgung. Ziel ist es, den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor zu reduzieren und den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme voranzutreiben.
Kommunale Wärmeplanung – was bedeutet das für unsere Stadt?
Um quartiersbezogen die wirtschaftlichsten Lösungen für die zukünftige Wärmeversorgung zu ermitteln, wird die kommunale Wärmeplanung durchgeführt. Aus den Ergebnissen können Hauseigentümer*innen erkennen, ob in Zukunft in ihrem Quartier eine zentrale Wärmeversorgung über Wärmenetze empfohlen wird oder ob dezentrale Lösungen, beispielsweise mit Wärmepumpen empfohlen werden. Daraus kann jede*r Hausbesitzer*in für sich die eigenen Handlungsentscheidungen ableiten, bzw. sich entsprechend beraten lassen. Weitere Informationen zur Wärmeplanung in Büdelsdorf werden auf unserer Homepage veröffentlicht.
Was ändert sich beim Heizen?
Seit dem 1. Januar 2024 gilt: Neue Heizungen müssen künftig mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und bei Defekten auch repariert werden. Es besteht kein sofortiger Zwang, funktionierende Heizsysteme auszutauschen. Bei einem Heizungstausch gelten jedoch die neuen Vorgaben.
Was bedeutet das für Bürgerinnen und Bürger konkret?
- Bestehende Heizungen: Dürfen weiter betrieben werden. Auch Reparaturen sind weiterhin erlaubt.
- Alte Öl- und Gasheizungen: Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen unter Umständen ausgetauscht werden – Ausnahmen gibt es für selbstgenutzte Einfamilienhäuser und bestimmte Heizsysteme.
- Neubaugebiete: Hier gilt die 65-%-Regel bereits ab 2024.
- Heizungstausch: Wer seine Heizung ab 2024 erneuert, muss auf ein klimafreundliches System umstellen. Das kann z. B. eine Wärmepumpe, ein Anschluss an ein Wärmenetz oder eine Hybridheizung sein.
Welche Heizsysteme erfüllen die 65%-Anforderung?
- Wärmepumpen
- Solarthermieanlagen
- Holz- oder Pelletheizungen (unter bestimmten Bedingungen)
- Stromdirektheizungen (in sehr gut gedämmten Gebäuden)
- Hybridlösungen (z. B. Gasheizung + Wärmepumpe)
- Anschluss an ein kommunales Wärmenetz
Grundsätzlich sollten sich alle Hausbesitzer*innen im Falle eines Heizungswechsels beraten lassen. Dies können Fachbetriebe der Heizungswirtschaft oder z.B. auch die Verbraucherzentrale in Rendsburg tun.
Zur Orientierung verweisen wir auch auf den Heizungswegweiser des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Gibt es Förderungen für den Heizungstausch?
Ja. Die Bundesregierung unterstützt Bürger*innen mit Förderprogrammen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und mit Zuschüssen über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Da Veränderungen durch die Bundesregierung in den Förderprogrammen möglich sind, verzichten wir auf eine genauere Darstellung der Förderprogramme und verweisen auf die entsprechenden Webseiten.
Mehr Informationen und aktuelle Förderkonditionen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) oder direkt unter www.energiewechsel.de.
Stand Juni 2025
Energieberatung
Die Verbraucherzentrale bietet Ihnen eine kostenlose Energieberatung in ihren Beratungsstellen (auch in Rendsburg), per Video, telefonisch oder online an. Wenn Sie Unterstützung bei der Bewertung von einem Angebot eines Handwerkers benötigen, können Sie ebenfalls kostenlos auf die Fachexpertise der Verbraucherzentrale zurückgreifen. Nutzen Sie für eine Terminvereinbarung das Service-Telefon: 0431-590 99 40. Gegen eine Eigenbeteiligung von nur 40 Euro kommt eine Energieberaterin oder ein Energieberater zu Ihnen nach Hause und kann Ihre Immobilie und Heizung noch besser bewerten.
Für nur 120 Euro bekommen Sie bei Haus & Grund Dank einer 90%-igen Förderung vom Land SH eine professionelle und unabhängige Energieberatung inkl. einer raumweisen Heizlastberechnung. Wichtig: Sie müssen kein Mitglied bei Haus & Grund sein, um von der Beratung zu profitieren. Tel: 0431-6636 267
Stand September 2025
Schutz vor Starkregen
Die Starkregengefahrenkarte zeigt Ihnen, ob Ihr Grundstück bei Starkregen gefährdet ist. Die Karte basiert auf einem Höhenprofil, berücksichtigt jedoch nicht die Kanalisation und die Versiegelung der Flächen.
Informationen dazu, wie Sie sich gegen Starkregen schützen können, bekommen Sie hier beim Hochwasser-Pass. Sie finden dort ebenfalls eine Übersicht über regionale Experten, die das eigene Gebäude vor Ort auf Hochwassergefahr überprüfen.
Informationen zur Vorbeugung, zu Maßnahmen und zum Versicherungsschutz bei wetterbedingten Schäden finden sie auf der Webseite der Verbraucherzentrale.
Hier können Sie nach Produkten suchen, mit denen Sie Ihr Haus für Hochwasserereignisse fit machen können.
Beachten Sie zum Schutz Ihres eigenen Hauses auch die Broschüre 'Rückstauschutz' von der Abwasserbeseitigung Rendsburg.
Um rechtzeitig vor Starkwetterereignissen gewarnt zu werden, empfehlen wir Ihnen, sich die Warn-App NINA vom Bund sowie die App DWD Warnwetter vom deutschen Wetterdienst herunterzuladen. Beide Apps sind kostenfrei und in jedem App-Store verfügbar.
Weiterführende Links zum Objektschutz und bauliche Vorsorge:
Nutzen statt Besitzen
Es gibt in der Region viele Möglichkeiten, durch Teilen, Tauschen und Leihen Ressourcen zu sparen:
- Bücher, Filme, Musik-CDs, Zeitschriften, Tonies, Tonieboxen, eBook-Reader: Stadtbücherein Rendsburg und Büdelsdorf
- Spiele für drinnen und draußen: Spieliothek
- Saatgut in der Stadtbücherei Rendsburg
- Bikesharing Sprottenflotte
- E-Carsharing-Verein “Die Kronwerker“
- E-Carsharing in Büdelsdorf, Rendsburg und der Region: Flow-Carsharing
- Imbiss-Wagen bei den Lions
- Tauschen bei Terminen der AWR Tauschbar