Schotter? Dein Garten kann mehr!
Wir laden Sie herzlich zur Schottergarten-Informationsveranstaltung am 27. Oktober um 18.30 Uhr in der Büdelsdorfer Heinrich-Heine-Schule ein.
Begrünte Flächen werden angesichts zunehmender Hitze und Starkregen immer wichtiger. Deshalb wurden Schottergärten in Büdelsdorf im Rahmen einer Luftbildanalyse erfasst und die entsprechenden Flächen anschließend überprüft. Insgesamt wurden 237 Schottergärten im Stadtgebiet identifiziert. Die betroffenen Adressen wurden nun von der Stadt angeschrieben und über das Schottergartenverbot informiert.
Es gibt gute Gründe, den eigenen Vorgarten wieder zu begrünen, die im Alltag spürbar sind:
Ein grüner Garten bleibt im Sommer deutlich kühler. Schotter speichert die Wärme und gibt sie bis in die Abendstunden ab. Pflanzen dagegen spenden Schatten und kühlen durch Verdunstung. Gerade an heißen Tagen kann das rund ums Haus einen echten Unterschied machen.
Bei Starkregen hilft jeder Quadratmeter, auf dem Wasser versickern kann. Bepflanzte und unversiegelte Böden nehmen Regenwasser auf und entlasten damit die Kanalisation. Auch wenn Büdelsdorf bisher glücklicherweise wenig von Überschwemmungen betroffen ist, sollten wir uns auf häufiger werdende Starkregenereignisse vorbereiten.
Ein grüner Vorgarten muss nicht mehr Arbeit machen. Mit dicht wachsenden, standortgerechten Stauden und Bodendeckern lässt sich eine Fläche pflegeleicht gestalten. Gleichzeitig entsteht Lebensraum für Insekten, die unter anderem für die Bestäubung von Obst und Gemüse wichtig sind.
Die gute Nachricht für alle, die vor dem Aufwand eines Umbaus zurückschrecken: Ein Schottergarten muss nicht komplett neu angelegt werden. Wie sich vorhandene Flächen mit überschaubarem Aufwand in einen pflegeleichten, grünen Garten verwandeln lassen, zeigen wir bei unserer Informationsveranstaltung:
Schottergarten Infoveranstaltung
27. Oktober 2026, 18.30 Uhr
Aula der Heinrich-Heine-Schule Büdelsdorf, Neue Dorfstraße 67
Die Veranstlatung ist kostenfrei und eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Rechtliches zu Schottergärten
Schottergärten sind in Schleswig-Holstein verboten. In § 8 der Landesbauordnung heißt es, dass nicht überbaute Flächen "wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen sind", sofern die Fläche nicht etwa für eine Zufahrt oder einen Weg benötigt wird. Dabei ist entscheidend, dass die Begrünung auf der Fläche deutlich überwiegen muss. Einzelne Pflanzungen, die von Schotter umrundet sind, reichen zur Erfüllung dieser Vorgaben ausdrücklich nicht aus.
Die Zuständigkeit der Ahndung möglicher Verstöße liegt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Auf deren Internetseite finden Sie praktische Tipps zur Umwandlung eines Schottergartens.