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Schotter? Dein Garten kann mehr!

Wir laden Sie herzlich zur Schottergarten-Informationsveranstaltung am 27. Oktober um 18.30 Uhr in der Büdelsdorfer Heinrich-Heine-Schule ein.

Begrünte Flächen werden ange­sichts zu­neh­mender Hitze und Starkregen immer wichtiger. Deshalb wurden Schottergärten in Büdelsdorf im Rahmen einer Luft­bild­analyse erfasst und die entsprechenden Flächen anschließend überprüft. Insgesamt wurden 237 Schottergärten im Stadtgebiet identifiziert. Die betroffenen Adressen wurden nun von der Stadt angeschrieben und über das Schottergartenverbot informiert.

Es gibt gute Gründe, den eigenen Vorgarten wieder zu begrünen, die im Alltag spürbar sind:

Ein grüner Garten bleibt im Sommer deutlich kühler. Schotter speichert die Wärme und gibt sie bis in die Abendstunden ab. Pflanzen dagegen spenden Schatten und kühlen durch Verdunstung. Gerade an heißen Tagen kann das rund ums Haus einen echten Unterschied machen.

Bei Starkregen hilft jeder Quadratmeter, auf dem Was­ser ver­sickern kann. Bepflanzte und unver­siegel­te Bö­den neh­men Regen­­wasser auf und entlasten damit die Kana­li­sation. Auch wenn Büdelsdorf bisher glücklicher­­weise wenig von Über­­schwemmungen betroffen ist, sollten wir uns auf häufiger werdende Starkregenereignisse vorbereiten.

Ein grüner Vorgarten muss nicht mehr Arbeit machen. Mit dicht wachsenden, standortgerechten Stauden und Boden­deckern lässt sich eine Fläche pflegeleicht gestalten. Gleich­zeitig entsteht Lebensraum für Insekten, die unter anderem für die Bestäubung von Obst und Gemüse wichtig sind.

Die gute Nachricht für alle, die vor dem Aufwand eines Um­baus zurückschrecken: Ein Schottergarten muss nicht kom­plett neu angelegt werden. Wie sich vorhandene Flächen mit über­schau­barem Aufwand in einen pflegeleichten, grünen Garten verwandeln lassen, zeigen wir bei unserer Informations­veranstaltung:

Schottergarten Infoveranstaltung

27. Oktober 2026, 18.30 Uhr
Aula der Heinrich-Heine-Schule Büdelsdorf, Neue Dorfstraße 67

Die Veranstlatung ist kostenfrei und eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Rechtliches zu Schottergärten

Schottergärten sind in Schleswig-Holstein verboten. In § 8 der Lan­des­bauordnung heißt es, dass nicht überbaute Flächen "wasser­aufnahme­fähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen sind", sofern die Fläche nicht etwa für eine Zu­fahrt oder einen Weg benötigt wird. Dabei ist entscheidend, dass die Begrünung auf der Fläche deutlich überwiegen muss. Einzelne Pflanzungen, die von Schotter umrundet sind, reichen zur Erfüllung dieser Vorgaben ausdrücklich nicht aus.

Die Zuständigkeit der Ahndung möglicher Verstöße liegt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Auf deren Internetseite finden Sie praktische Tipps zur Umwandlung eines Schottergartens.

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