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Wird die Sanierung einer Sanierungsgesellschaft übertragen?

Die Kommune kann sich gemäß § 157 – 161 BauGB zur Erfüllung von Aufgaben, die ihr bei der Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung obliegen, eines geeigneten Beauftragten bedienen. Die Stadt Büdelsdorf arbeitet seit mehreren Jahren vertrauensvoll mit der BIG-Städtebau GmbH, Kiel, als Sanierungsträger für das Gebiet Obereider zusammen. Die BIG-Städtebau unterstützt die Stadt fachlich und ist aufgrund der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) zum geplanten Sanierungsgebiet mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut.


Als Auftragnehmer der Stadt Büdelsdorf arbeitet die BIG-Städtebau entsprechend den städtischen Vorgaben, so dass die Planungshoheit zu jeder Zeit bei der Stadt Büdelsdorf liegt. Zur Umsetzung gelangen dabei nur die Projekte und Maßnahmen, die von den städtischen Gremien beschlossen werden.

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