Allgemeine Informationen zum Sanierungsgebiet "Hollerstraße-West"
Anlass zum Beschluss eines Sanierungsgebiets gaben vor allem die in einigen Teilen des Gebietes durch das integrierte Stadtentwicklungskonzept deutlich gewordenen bestehenden funktionalen und gestalterischen Mängel sowie der vermehrte Leerstand von Wohn- und Gewerbeflächen entlang der Hollerstraße-West, die einen Aufwertungsbedarf erkennbar machen.
Ziel ist es nunmehr, einer Fehlentwicklung entgegenzuwirken und dem Bereich, in dem die Entwicklung Büdelsdorfs begonnen hat, wieder mehr Attraktivität für Anwohner und Geschäftsleute zu verleihen. Denn städtebauliche Entwicklung bedeutet neben der Schaffung von Neubaugebieten vor allem auch städtebauliches Erbe, wie wir es entlang der Hollerstraße-West vorfinden, zu erhalten und zu pflegen.
Durch die Sanierung soll eine Verschlechterung der städtebaulichen Situation verhindert werden, indem „Missstände“, d. h. vorhandene Substanz- und Funktionsschwächen, in einem Gebiet ausgeglichen werden.
Bei dieser Aufgabe wird die Stadt Büdelsdorf durch die BIG Städtebau GmbH unterstützt, die als Sanierungsträger fungiert.
Die Kosten der Gesamtmaßnahme trägt zunächst die Stadt, welche im Rahmen der Städtebauförderung Finanzhilfen des Landes und Bundes erhält. Nach Abschluss der Sanierung, die auf 15 Jahre angelegt ist, werden die Grundstückseigentümer im Rahmen der Mitfinanzierung zu einem Ausgleichsbetrag herangezogen, der dem Wertzuwachs des jeweiligen Grundstücks entspricht und somit individuell ermittelt wird.
Anlieger sollten sich angesprochen fühlen, in ihre Immobilie zu investieren. Denn es ist insbesondere hervorzuheben, dass Sanierungsvorhaben an privaten Gebäuden innerhalb des Sanierungsgebietes bis zu 30 % förderfähig sind.
Diese Förderung für private Investitionen wäre ohne die Festsetzung eines Sanierungsgebiets nicht möglich gewesen.
Weitere Informationen über private Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei der BIG Städtebau GmbH (siehe Kontakt).