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Haben die Grundstückseigentümer Mitspracherecht bei der Sanierung undwerden sie über den Fortgang der Sanierung informiert?

Mit der Ausweisung eines Sanierungsgebietes reagiert eine Kommune auf offenkundige städtebauliche Missstände und kommt auf diesem Weg der Verpflichtung nach gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen sowie der Erhaltung und Schaffung sozial stabiler Bewohnerstrukturen nach. Die betroffenen Grundstückseigentümer sind im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens über die Vorbereitenden Untersuchungen und über die Inhalte der Sanierung informiert worden. Die jeweils dazu notwendigen Beschlüsse wurden
in öffentlichen Sitzungen der städtischen Gremien beraten. Über die Tagespresse und das städtische Mitteilungsblatt Büdelsdorfer Rundschau wurde auf die Termine und Veranstaltungen hingewiesen. Sowohl über die folgenden Gremiumssitzungen, Veröffentlichungen in der Tagespresse als auch über weitere Öffentlichkeitsveranstaltungen zu der Sanierung werden die Bürger und Grundstückseigentümer informiert. Bei einem Projekt mit einer Laufzeit von bis zu 15 Jahren, ist dies für die Stadt Büdelsdorf
selbstverständlich, zumal eine erfolgreiche Sanierung nur gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt und abgeschlossen werden kann.

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