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Informationen/Hilfen für Arbeitnehmer/innen in Kurzarbeit

Sie haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld - es reicht jedoch nicht zur Sicherstellung Ihres Lebensunterhaltes aus?

Dann melden Sie sich gerne telefonisch bei der Wohngeldstelle der Stadt Büdelsdorf. Dort wird man Sie hinsichtlich möglicher Unterstützungsleistungen (z. B. Wohngeld) gerne beraten.


(Wie viel Wohngeld sie ggf. erhalten, können Sie sich mit dem "Wohngeldrechner" des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, anzeigen lassen:

Wohngeldrechner des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat

Für Empfänger/innen von Kurzarbeitergeld können ggf. auch ergänzende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende infrage kommen. Durch das Sozialschutz-Paket der Bundesregierung wurde der Zugang zum Bezug von Grundsicherung (auch genannt: Arbeitslosengeld II) erheblich erleichtert.

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit:

Bundesagentur für Arbeit
 

Fragen und Antworten zu Kurzarbeit und Qualifizierung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht:

Fragen und Antworten zu Kurzarbeit und Qualifizierung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)


Familien mit geringem Einkommen können ggf. auch einen Notfall-Kinderzuschlag erhalten.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite unter der Rubrik "Finanzielle Hilfen für Familien".

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