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Für Selbständige/Unternehmen/Betriebe

Corona Förderprogramme

Seit dem 21.10.2020 können über die bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31.12.2020.

Die sogenannte Überbrückungshilfe II knüpft an die Überbrückungshilfe I (Juni-August 2020) an. Sie unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten.

Anträge für die Überbrückungshilfe II können ab sofort gestellt werden

Informationen zu Coronavirus-Hilfen für Unternehmen und Selbständige hält die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Rendsburg-Eckernförde mbH & Co. KG (WFG), die Ihnen auch bei Fragen beratend und unterstützend zur Verfügung steht, für Sie bereit:

https://wfg-rd.de/coronavirus-hilfe

Informationen und die entsprechenden Anträge zu den Förderprogrammen finden Sie zudem auf der Website der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH):

https://www.ib-sh.de/corona-informationen


Stundung der Gewerbesteuer auf formlosen Antrag



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