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Was sind Ausgleichsbeträge und besteht für die Grundstückseigentümer eine Verpflichtung, sich finanziell an der Sanierung zu beteiligen?

Ausgleichsbeträge im Rahmen der städtebaulichen Sanierung haben den Zweck, neben dem Einsatz von Fördergeldern auch die Grundstückseigentümer an den Aufwendungen für die Sanierung zu beteiligen. Diese finanzielle Beteiligung, der sich die Grundstückseigentümer nicht entziehen können, ergibt sich zum einen aus § 154 Baugesetzbuch (BauGB) und zum anderen aus dem Grundgesetz (GG), das in Artikel 14 privates Eigentum nicht nur mit Rechten, sondern auch mit Pflichten verbindet. Abgeschöpft wird dabei nur die durch die Sanierung bedingte Erhöhung des Bodenwertes des jeweiligen Grundstückes, welche bereits durch die Investitionen der Stadt in den Ausbau der Straßen und der öffentlichen Flächen hervorgerufen wird.


Die Erfahrungen mit dem Instrument der städtebaulichen Sanierung in Schleswig-Holstein (z. B. in Plön, Eckernförde, Husum und Ratzeburg) haben gezeigt, dass eine nachhaltige Aufwertung von Stadtteilen erreicht wird. Viele Aufwendungen der Grundstückseigentümer beispielsweise im Rahmen von Modernisierungen, Instandsetzungen oder Umbauarbeiten werden angerechnet und reduzieren somit den zu zahlenden Ausgleichsbetrag. Über diesen Weg soll ein zusätzlicher Anreiz für private Investitionen geschaffen werden. Bereits vor der Sanierung ausgebaute Straßen wie beispielsweise die Löwenstraße wirken sich in der Regel nicht wertsteigernd auf den Bodenwert der anliegenden Grundstücke aus, sodass die fälligen Ausgleichsbeträge entsprechend geringer ausfallen.

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