Öffnung von Öffentlichen Einrichtungen
Stadtbücherei
Aktuelle Informationen zum Corona Virus
Veranstaltungen:
Auch bei Veranstaltungen der Stadtbücherei entfällt ab sofort die Kontrolle der 3G-Regel nach §2 Nummer 2, 4 oder 6 SchAusnahmeV (Geimpfte, Genesene oder Getestete). Innerhalb geschlossener Räume in der Stadtbücherei entfällt bei höchstens 100 zeitgleich anwesenden Gästen, die feste Sitz- oder Stehplätze haben und sich passiv verhalten, die Maskenpflicht.
Ausnahme Klassenführungen:
Klassenführungen mit Klassenverbänden als Kohorte können durchgeführt werden. Ein Testnachweis erfolgt im Sinne von §5, Abs. 2, Satz 3. Die Teilnahme ist für Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig mehrfach pro Woche getestet werden, erlaubt. Bei Klassenführungen besteht aufgrund der Verordnung für Schulen weiterhin für alle Beteiligten die Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Zu Ihrem und zu unserem Schutz beachten Sie bei Ihrem Besuch bitte auch die nachfolgenden Regeln:
Regeln zur Nutzung der Stadtbücherei:
* Tragen Sie bitte aufgrund der Maskenpflicht innerhalb der Stadtbücherei Ihre Mund-Nasen-Bedeckung (mit Standard FFP2, N95 oder KN95 oder
OP-Maske). Dies gilt auch an den Sitzplätzen.
* Halten Sie immer einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen.
* Beachten Sie die allgemeinen Hygienehinweise und halten Sie diese ein.
* Zuwiderhandlungen können zum Verweis aus der Stadtbücherei führen.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Stadtbücherei-Team