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Was ist Gleichstellung?

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin". So lautet Artikel 3, Abs. 2 des Grundgesetzes.

Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte ist für die Gleichstellungsfragen zuständig.
Sie versucht Kritik, Beschwerden, Fragen und Vorschläge aufzugreifen und Wege zur Lösung aufzuzeigen.
Der Bürgermeister muss sie frühzeitig an allen Vorhaben beteiligen, damit ihre Initiativen, Anregungen, Vorschläge, Bedenken oder sonstige Stellungnahmen berücksichtigt werden können. Dazu sind ihr die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Unterlagen zur Kenntnis zu geben sowie die erbetenen Auskünfte zu erteilen.

Bei Beratungsbedarf vereinbaren Sie bitte einen Termin!

Schwerpunkte des Aufgabengebiets der Gleichstellungsbeauftragten:

- Anlaufstelle für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung

- Beratungstelle auch für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger zu Themen wie Chancengleichheit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  Unterstützung der beruflichen Weiterentwicklung oder häuslichen Gewalt

- Zusammenarbeit mit Organisationen, Initiativen, Verbänden und sonstigen Institutionen in frauen- und gleichstellungsrelevanten
   Fragen

- Organisation von frauenspezifischen Veranstaltungen.


Alle Beratungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt und sind kostenfrei.
Die Beratung ist nicht rechtsverbindlich.

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Bitte nutzen Sie den folgenden Link für weitere Informationen: https://padlet.com/geschaeftsstelle_gleichstellung/de1d7ixjy4c3avkk       

Weiterführende Links:

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