Kirchenaustritt
Nr. 99073001022000Volltext
Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt erfolgen.
Ansprechpunkt
Ihren Austritt aus der Kirche/Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber Ihrem zuständigen Standesamt erklären.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist,
Kosten
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.
Frist
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Beurkundung des Austritts nimmt das zuständige Finanzamt auf Antrag die Änderung der Angabe für den Kirchensteuerabzug als Lohnsteuermerkmal (elektronische Lohnsteuerkarte) vor.