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Wohnungssicherung Beratung

Nr. 99107024018000

Volltext

Soweit wohnungslose Personen über keine Einkünfte verfügen, können den Lebensunterhalt sichernde Leistungen nach dem SGB II und SGB XII in Anspruch genommen werden.

Sofern darüber hinaus besondere soziale Sozialschwierigkeiten vorliegen, die in Verbindung mit besonderen Lebensverhältnissen (wie z.B. eine fehlende Wohnung) stehen, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII. Hierzu gehören insbesondere aber  auch Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung.

Ansprechpunkt

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt bzw. Sozialamt).

Kosten

Gebühren für die Nutzung kommunaler Obdachlosenunterkünfte können von Ort zu Ort unterschiedlich hoch sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit dem Förderprogramm »Soziale Stadt« Kommunen, die einen überdurchschnittlichen Anteil an sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen (zum Beispiel Wohnungslose) aufweisen, in deren städtebaulichen Maßnahmen mit dem Ziel der Verbesserung der Wohnverhältnisse.

Beratung bei Fragen zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit erhalten Sie auch beim Diakonischen Werk Schleswig-Holstein.

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