Personalausweis, Onlinefunktion einschalten
Nr. 99008004180000Leistungsbeschreibung
Der Online-Ausweis ermöglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online zu erledigen. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte möglich, sofern der Online-Ausweis aktiviert ist. Seit 2017 ist dieser Chip standardmäßig in Ausweisen für Bürgerinnen und Bürger, die bei Antragstellung älter als 16 Jahre waren, aktiviert.
Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie älter als 16 Jahre sind, können Sie den Online-Ausweis einfach selbst, durch das Setzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN aktivieren. Alle Informationen dazu erhalten Sie postalisch in Ihrem sogenannten „PIN-Brief“. Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN können Sie beim Abholen des Ausweises sowie später im Bürgeramt oder in Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp2 setzen.
Ist der Online-Ausweis nicht aktiviert (vor Juli 2017 ausgestellte Ausweise auf Wunsch der antragstellenden Person) oder waren Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung noch keine 16 Jahre alt, benötigen Sie die Unterstützung Ihrer zuständigen Behörde bei der Aktivierung. Bitte kontaktieren Sie Ihre Behörde wegen eines Termins. Den Ausweis müssen Sie zum Termin mitbringen.
Mit Ihrem Online-Ausweis können Sie zum Beispiel:
- BAföG online beantragen,
- Ihre SIM-Karte online aktivieren,
- Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung rund um Ihr Versicherungskonto nutzen und
- die Identifizierung mit PostIdent über die PostIdent-App vornehmen
Muss Ihre Online-Ausweisfunktion eingeschaltet werden, können Sie das nur bei dem für Sie zuständigen Bürgeramt erledigen lassen. Alternativ können Sie die Aktivierung auch bei der ausstellenden Behörde (siehe Eintrag auf dem Ausweisdokument) erledigen lassen. Waren Sie zum Zeitpunkt der Personalausweis-Beantragung jünger als 16 Jahre, durften Sie den Online-Ausweis noch nicht nutzen. Er ist deshalb nicht eingeschaltet. Nach Ihrem 16. Geburtstag können Sie den Online-Ausweis kostenfrei in dem für Sie zuständigen Bürgeramt einschalten lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge / Formulare
Persönliches Erscheinen: ja (Vertretung nicht möglich)
Online-Verfahren: nein
Schriftform: nein
Formulare: nein
keine