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Lärmaktionsplan

Grundlagen

Mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 2005 ist die Umsetzung der EU-Richtlinie von 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in deutsches Recht erfolgt. Seit 2007 wurden daraufhin bundesweit in einer ersten Stufe Lärmaktionspläne aufgestellt. Seit der zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung haben sich die betroffenen Städte und Gemeinden der Entwicklungsagentur für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg für eine gemeinsame Bearbeitung zusammengeschlossen.

3. Stufe des Lärmaktionsplans (2018)

Aktuell gilt die dritte Stufe des Lärmaktionsplanes von 2018. Diese ist über den nachfolgenden Link einsehbar:

4. Stufe des Lärmaktionsplans (2024)

Mitte Dezember 2022 wurden zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie der EU durch das Land neue Lärmkarten für Schleswig-Holstein veröffentlicht. Auf Grundlage der neuen Lärmkarten sind die betroffenen Kommunen nun aufgefordert bis zum 18. Juli 2024 ihre jeweilige Lärmsituation neu bewerten, ihre bisherigen Lärmaktionspläne überprüfen und soweit erforderlich zu überarbeiten.

Hierzu erfolgt auch eine öffentliche Auslegung sowie Beteiligung von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu dem Entwurf der 4. Stufe des Lärmaktionsplans. Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 01.12.2023 bis 05.01.2024.Die Bekanntmachung ist nachfolgend einzusehen:

Die ausliegenden Unterlagen sind nachfolgend einzusehen:

Die Unterlagen liegen zudem im Rathaus der Stadt Büdelsdorf, Am Markt 1, 1. OG, Zimmer 1.28, während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 15:00 bis 17:30 Uhr) öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Herr Hofmann

Fachbereich Bauen und Umwelt
Sachgebiet Planung und Gebäudemanagement

Am Markt  1
24782 Büdelsdorf


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