Sprungziele
Inhalt

Schulen in Büdelsdorf

Die Stadt Büdelsdorf ist Trägerin von einem Grundschulzentrum sowie einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe.

Gut ausgestattete, attraktive und leistungsstarke Schulen gewährleisten eine qualitativ gute Ausbildung.

Zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bietet die Stadt zudem gute Ganztagsbetreuungsangebote von der Krippe über die Kindergärten und Grundschulen bis zur weiterführenden Schule an.

                                   

Astrid-Lindgren-Schule - Standort Neue Dorfstraße

Schulleiter
Martin Michael Seifert

Neue Dorfstraße 110
24782 Büdelsdorf


Astrid-Lindgren-Schule - Standort Sportallee

Schulleiter
Martin Michael Seifert

Sportallee 19
24782 Büdelsdorf


Gemeinschaftsschule Heinrich-Heine-Schule

Schulleiterin
Silke Cleve

Neue Dorfstraße 67
24782 Büdelsdorf

Förder- und Betreuungsvereine in Büdelsdorf

Betreute Grundschule Büdelsdorf

Brücke Rendsburg-Eckernförde e. V.
Frau Sontje Stawicki

Ahlmannstraße 2a
24768 Rendsburg


Förderverein der Astrid-Lindgren-Schule

1. Vorsitzender
Martin Michael Seifert

Neue Dorfstraße 110
24782 Büdelsdorf


Schülerbeförderung

Grundlage für die Gewährung von Schülerbeförderung ist die Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde, die auf der dortigen Homepage eingesehen werden kann.

Nachstehend einige Grundsätze der Satzung:

  1. Anspruch haben Schülerinnen und Schüler
    - bis zur Klassenstufe 4, die einen weiteren Schulweg als 2 km haben,
    - ab Klassenstufe 5 bis 10, die einen weiteren Schulweg als 4 km haben
  2. Der Schulweg ist der kürzeste verkehrsübliche Weg zwischen dem Wohnort der Schülerin bzw. des Schülers und der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart.
  3. Von den Eltern bzw. den volljährigen Schüler/innen ist ein Eigenanteil an den Kosten der Schülerbeförderung zu zahlen. Der Eigenanteil beträgt je Schülerin/Schüler und Schuljahr für das 1. Kind 84,00 Euro.
  4. Geschwisterregelung
    Nehmen mehrere Kinder einer Familie die Schülerbeförderung im Kreisgebiet in Anspruch, ermäßigt sich der Eigenanteil für das 2. Kind auf 24,00 Euro. Ab dem 3. Kind wird kein Eigenanteil erhoben. Berücksichtigt werden hierbei die Kinder, die tatsächlich Leistungen der Schülerbeförderung in Anspruch nehmen und eine öffentliche allgemein bildende Schule der Jahrgangsstufen 1 – 10 besuchen. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen gilt das älteste Kind als erstes Kind und das zweitälteste Kind als zweites Kind.
    Die Ermäßigung für das 2. Kind bzw. die Befreiung ab dem 3. Kind ist bei dem jeweils zuständigen Schulträger zu beantragen. Ein entsprechender Antragsvordruck steht unten auf dieser Seite als Download zur Verfügung.
  5. Schülerinnen und Schüler, für die die Schülerbeförderungskosten nach dieser Satzung zur nächstgelegenen Schule anerkannt werden könnten und die eine nicht nächstgelegene Schule der gewählten Schulart besuchen, zahlen einen zusätzlichen Betrag von 84,00 € zu dem von ihnen verlangten Eigenanteil (1. Kind somit 168,00 €; 2. Kind 108,00 €; 3. Kind 84,00 €).
  6. Befreiung
    Soweit für die Eltern oder die volljährige Schülerin/den volljährigen Schüler Wohngeld oder ein Kindergeldzuschlagsbezug gewährt wird, wird keine Eigenbeteiligung erhoben.
    Die Befreiung ist ebenfalls bei dem jeweils zuständigen Schulträger zu beantragen, Nachweise sind vorzulegen. Ein entsprechender Antragsvordruck steht unten auf dieser Seite als Download zur Verfügung
  7. Sommerregelung
    Soweit während der Sommermonate (April bis Oktober) eine Schülerbeförderung nicht in Anspruch genommen wird, entfällt für die entsprechenden Monate gleichzeitig die Eigenbeteiligung. Dieses gilt nicht im Falle der Nichtinanspruchnahme der Schülerbeförderung nur für die Monate, in die Zeitabschnitte der Sommerferien fallen. Ein Wechsel ist nur zweimal während des Schuljahres berücksichtigungsfähig. Für die Berechnung wird der Zeitraum für das Schuljahr von August  bis Juli zugrunde gelegt.
    Der Schulträger ist darüber zu unterrichten, wenn die Schülerbeförderung nur für einen bestimmten Zeitraum in Anspruch genommen wird.

Download:

Geschwisterermäßigungsantrag

Antrag auf Befreiung vom Eigenanteil

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den/die zuständige Sachbearbeiter/in:

Herr Marxen

Gesellschaftliche Angelegenheiten
Sachgebiet II -Bildung, Kultur und Integration

Am Markt 1
24782 Büdelsdorf

Informationen zum Bildungstarif ab 11. Klasse auf der Homepage des Kreises Rendsburg-Eckernförde (zur Homepage)
nach oben zurück